Rastatt - Mofaprüfbescheinigung reicht nicht aus
Vogesenstr. - 15.02.2019Dass eine Mofaprüfbescheinigung für die Benutzung
eines bis zu 45 Kilometer in der Stunde schnellen Rollers nicht
ausreichend ist, musste ein 16-Jähriger bei einer Polizeikontrolle am
Donnerstagabend in der
Vogesenstraße erfahren. Dort hatten die
Beamten des Polizeireviers Rastatt den Jugendlichen kurz vor 18 Uhr
einer genaueren Überprüfung unterzogen. Den für das Gefährt
erforderlichen Führerschein der Klasse "AM" konnte der junge Mann
nicht vorweisen, weshalb ihn nun ein Strafverfahren wegen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis erwartet. /wo
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14.09.2018 - Vogesenstr.
Durch einen Zeugenhinweis wurden die Beamten des
Polizeireviers Rastatt am Donnerstag gegen 21 Uhr auf einen
unfallbeschädigten Fiat Ducato mit zwei verdächtigen Insassen
aufmerksam gemacht. Das Fa...