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Rastatt - Mofaprüfbescheinigung reicht nicht aus

Vogesenstr. - 15.02.2019

Dass eine Mofaprüfbescheinigung für die Benutzung
eines bis zu 45 Kilometer in der Stunde schnellen Rollers nicht
ausreichend ist, musste ein 16-Jähriger bei einer Polizeikontrolle am
Donnerstagabend in der Vogesenstraße erfahren. Dort hatten die
Beamten des Polizeireviers Rastatt den Jugendlichen kurz vor 18 Uhr
einer genaueren Überprüfung unterzogen. Den für das Gefährt
erforderlichen Führerschein der Klasse "AM" konnte der junge Mann
nicht vorweisen, weshalb ihn nun ein Strafverfahren wegen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis erwartet. /wo




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781-211211
E-Mail: offenburg.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Offenburg, übermittelt durch news aktuell

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