Rastatt - Mofaprüfbescheinigung reicht nicht aus
       
Vogesenstr. - 15.02.2019Dass eine Mofaprüfbescheinigung für die Benutzung 
eines bis zu 45 Kilometer in der Stunde schnellen Rollers nicht 
ausreichend ist, musste ein 16-Jähriger bei einer Polizeikontrolle am
Donnerstagabend in der 
Vogesenstraße erfahren. Dort hatten die 
Beamten des Polizeireviers Rastatt den Jugendlichen kurz vor 18 Uhr 
einer genaueren Überprüfung unterzogen. Den für das Gefährt 
erforderlichen Führerschein der Klasse "AM" konnte der junge Mann 
nicht vorweisen, weshalb ihn nun ein Strafverfahren wegen Fahrens 
ohne Fahrerlaubnis erwartet. /wo
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14.09.2018 - Vogesenstr.
Durch einen Zeugenhinweis wurden die Beamten des 
Polizeireviers Rastatt am Donnerstag gegen 21 Uhr auf einen 
unfallbeschädigten Fiat Ducato mit zwei verdächtigen Insassen 
aufmerksam gemacht. Das Fa...